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Eltern-Informationen
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Schulmitwirkungsgesetz, Elternsprechtage, Lernmittelfreiheit, Hospitieren, Elternhilfe, Krankmeldung, Beurlaubigung, Versicherung, Hilfe in Erziehungsfragen, Schulgesetz, Tips Schulranzenkauf, Einschulung, Liste weiterführender Schulen
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Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrages
In jeder Schule gibt es vier wesentliche Gremien, die an der Gestaltung des Bildungs-und Erziehungsauftrages mitwirken:


- die Klassenpflegschaft
- die Schulpflegschaft
- die Lehrerkonferenz
- die Schulkonferenz
Die Klassenpflegschaft – damit gemeint sind alle Eltern einer Klassengemeinschaft. Diese Eltern wählen zu Beginn eines Schuljahres je zwei Vertreter/Innen. Alle gewählten Vorsitzenden bilden gemeinsam die Schulpflegschaft. Diese wiederum wählt den Schulpflegschaftsvorsitzenden oder die Vorsitzende. Die Schulleitung wird zu den jeweiligen Sitzungen als Gast geladen.

Die Lehrerkonferenz – damit gemeint sind alle Lehrerinnen und Lehrer der Schule. Ihren Vorsitz nimmt die Schulleitung ein.
In der Schulpflegschaft und in der Lehrerkonferenz werden zu Beginn des Schuljahres gleich viele Vertreter/Innen gewählt, die dann gemeinsam die Schulkonferenz bilden.

Aufgaben dieser Gremien
Die Klassenpflegschaft wird regelmäßig über Unterrichtsziele informiert. Sie berät zum Beispiel über Art und Umfang der Hausaufgaben, Ausflüge und die Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.
In der Schulpflegschaft laufen alle Interessen der Klassenpflegschaften zusammen. Ihre besondere Aufgabe liegt in der Beratung der Schulkonferenz, die als höchstes Gremium der Schule alle wichtigen Entscheidungen fällt, so beispielsweise über:
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Einführung neuer Lernmittel
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Verwendung der finanziellen Mittel
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Terminierung der beweglichen Ferientage
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Planung und Ausgestaltung von Schulveranstaltungen jeglicher Art und vieles mehr.
Zum gleichen Thema gibt es hier einen weiteren Artikel der Schulpflegschaft! |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 23. März 2010 um 13:32 Uhr |
Gesprächstermin mit Lehrerinnen und Lehrern
Mindestens einmal pro Halbjahr findet an unserer Schule ein Elternsprechtag in der unterrichtsfreien Zeit statt. Die Termine erfahren Sie durch eine Einladung, die die Klassenleitung über Ihr Kind an Sie weitergibt. Wir bemühen uns immer, Ihre beruflichen und familiären Situationen bei der Terminvergabe zu berücksichtigen.
Darüber hinaus haben Sie jedoch immer Gelegenheit, einen gesonderten Gesprächstermin mit den Lehrerinnen und Lehrern unserer Schule auszumachen.
Für die 1. Schuljahre findet im November ein gesonderter Elternsprechtag statt. Ebenso haben die Eltern der Viertklässler im Dezember die Gelegenheit im Rahmen eines Elternsprechtages über den Besuch einer weiterführenden Schule beraten zu werden. |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 23. März 2010 um 13:32 Uhr |
Schulbücher, Übungshefte, etc...
Grundsätzlich werden die meisten erforderlichen Schulbücher der Kinder von der Schule zur Verfügung gestellt. Da diese Schulbücher immer wieder verliehen werden, bitten wir Sie, die Bücher mit einem Schutzumschlag zu versehen.
Gesetzlich geregelt ist, dass die Erziehungsberechtigten einen Teil des Durchschnittsbetrages zur Beschaffung der Lernmittel selbst tragen. |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 23. März 2010 um 13:32 Uhr |
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Mithilfe von Erziehungsberechtigten |
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Kann ich helfen?
Oft ergeben sich im Laufe des Schuljahres Veranstaltungen, bei denen die Hilfe von Eltern sehr wünschenswert ist. Besonders in Zeiten, in denen wir Feste feiern oder Ausflüge durchführen, kommen wir ohne Ihre Mithilfe nicht aus. Wer hier Lust verspürt, uns zu unterstützen und Verantwortung zu übernehmen, kann aktiv mitwirken bei
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 18. März 2010 um 09:45 Uhr |
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Kann ich im Unterricht hospitieren? |
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Hospitation von Erziehungsberechtigten im Unterricht
Aber sicher! Denn Sie möchten vielleicht gerne wissen, wie sich Ihr Kind im Unterricht verhält oder wie es sich in die Klassengemeinschaft eingefunden hat.
Wenn Sie Interesse haben, den Unterricht aus diesen Gründen zu besuchen, dann wenden Sie sich an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer, um mit diesen einen Termin zu vereinbaren.
Außerdem findet jeweils im Herbst an unserer Schule ein Tag der Offenen Tür statt. |
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 21. März 2010 um 13:17 Uhr |
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Krankmeldung eines Schülers/ einer Schülerin |
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Was tun, wenn mein Kind krank ist...
Wenn Ihr Kind krank werden sollte, bitten wir Sie unbedingt am ersten Krankheitstag morgens vor dem Unterricht die Schule telefonisch zu benachrichtigen. Unser Anrufbeantworter ist immer eingeschaltet.
Bleibt Ihr Kind nur wenige Tage vom Unterricht fern, geben Sie ihm an dem Tag, an dem es erstmals wieder die Schule besucht, eine schriftliche Entschuldigung mit.
Sollte Ihr Kind länger erkrankt bleiben, benachrichtigen sie die Klassenleitung.
In Fällen ansteckender Krankheiten ist es wichtig, den Grund des Schulversäumnisses mitzuteilen. Dies gilt besonders für meldepflichtige Krankheiten wie Scharlach, Kopfläuse u.ä. Bitte halten Sie in einem solchen Fall auch die Geschwisterkinder zuhause, bis der Arzt bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Unter Kontakt Schule finden Sie die Telefonnummern für die Benachrichtigung der Schule
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 23. März 2010 um 13:31 Uhr |
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Beurlaubung eines Schülers/Schülerin |
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Was tun, wenn mein Kind beurlaubt werden soll...
Ein Kind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Für einzelne Stunden oder einen Tag kann dies durch die Klassenleitung geschehen. Darüber hinaus kann nur die Schulleitung beurlauben. Die Beurlaubung soll rechtzeitig (ein bis zwei Wochen vorher) schriftlich beantragt werden.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf ein Kind nicht vom Schulbesuch beurlaubt werden! |
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 21. März 2010 um 12:46 Uhr |
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Unfallversicherung des Schülers/Schülerin |
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Wie ist mein Kind versichert?
 Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle in der Schule leider nicht immer ausschließen. Ihr Kind ist daher grundsätzlich durch den Gemeindeunfallversicherungs-Verband (GUV-V) versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:
Falls Sie anlässlich eines Schulunfalls ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, so teilen Sie das der Schule sofort mit, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann. Informieren Sie auch bitte den Arzt, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Haftpflichtschäden sind grundsätzlich nicht versichert, sondern müssen über die Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden. |
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 21. März 2010 um 12:44 Uhr |
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Vielleicht braucht man ja auch einmal Hilfe in Erziehungsfragen… |
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Erziehung ist nicht immer leicht...

Erziehung ist nicht immer leicht und es kann durchaus vorkommen, dass Menschen, die sich mit der Erziehung der Kinder auseinandersetzen auf Grenzen stoßen oder mit Problemen konfrontiert werden, die sich nicht so einfach lösen lassen. Für uns als Lehrerinnen und Lehrer ist es von sehr großer Bedeutung, Ihnen bei solchen Schwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dazu ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ihnen und besonders den KlassenlehrerInnen wichtig. In einem offenen Gespräch werden oftmals neue Aspekte entdeckt, die zur Lösung der Probleme beitragen können.Doch auch wir als Lehrerinnen und Lehrer wissen, dass manches Mal das Hinzuziehen anderer Experten hilfreich sein kann. Durch ihr Wissen und ihre Erfahrungen auf ihren speziellen Gebieten kann oft schnell Hilfe geleistet werden. In der Regel sind wir als Schule in der Lage, Ihnen Therapie-Vorschläge zu machen oder Kontakte zu Therapeuten herzustellen. |
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. März 2010 um 10:18 Uhr |
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Wichtige Links zum Thema Schule |
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Das Schulgesetz
Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen regelt alle Belange des Schulbetriebes. Es ist verbindlich für Eltern, Lehrer, Schüler und alle weiteren Personen und Institutionen, die mit "Schule" zu tun haben. Viele Dinge sind hier sehr detailliert geregelt, oder es werden die Entscheidungsspielräume der Beteiligten festgelegt. Ergänzt und präzisiert wird das Schulgesetz durch Erlasse des Schulministeriums, die ebenfalls bindenden Charakter haben.
Zum Schulgesetz NRW (pdf-File)
Viele weitere Informationen zum Thema Schule, wichtige Links, Erlasse, Reportagen...
Bildungsportal:
Zur Homepage des Schulministeriums
Informationen zu den Themen: Aufnahme in die Grundschule, Erforgreich starten, Lernen in der Grundschule, Schulalltag, etc.
Infos "Grundschule" des Schulministeriums NRW
Ferientermine
Die Schulferien werden in der Ferienordnung des Landes NRW festgelegt. Diese gibt die Ferientermine für einige Jahre im vorraus an. Das Land kann diese Ferienordnung allerdings auch nach Veröffentlichung ändern, so dass man sich bei Urlaubsplaungen und anderen wichtigen Terminen am besten durch Link hier über den aktuellen Stand informiert:
Zur Ferienordnung des Landes NRW
Bewegliche Ferientage: Neben den allgemeinen Ferien gibt es in jeder Schule drei eigene sogenannte "bewegliche Ferientage". Die genauen Daten hierfür bestimmt die Schulkonferenz, sie sind in der Terminplanung für die Hans-Christian-Andersen Schule zu finden. Traditionell werden die Tage in Hitdorf für die Karnevalszeit eingesetzt, außerdem um durch verlängerte Wochenenden "Kurzferien" zu erzeugen.
Weitere Links zum Thema
Elternnetzwerk NRW Zur Homepage
Landeselternkonferenz Zur Homepage
Elternverein NRW Zur Homepage
Landeselternschaft der Grundschulen NRW Zur Homepage
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. März 2010 um 10:38 Uhr |
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