Schulgremien

Mitgestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrages

In jeder Schule gibt es vier wesentliche Gremien, die an der Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrages mitwirken:

  1. die Klassenpflegschaft,
  2. die Schulpflegschaft,
  3. die Lehrerkonferenz,
  4. die Schulkonferenz.

Mitglieder und Aufgaben der Gremien

Schulgremien

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    Klassenpflegschaft

    Die Klassenpflegschaft sind die Eltern aller Kinder einer Klasse. Sie tagt in Form von Elternabenden.

    In jeder Klasse wird jährlich ein Elternvertreter und eine Stellvertretung gewählt. Diese laden zu den Elternabenden ein und stehen in direktem Kontakt mit der Lehrerin.

    Alle wichtigen Belange der Klasse, wie die Klassenkasse, Ausflüge und Feste, das pädagogische Programm, Hausaufgaben, Anregungen zur Einführung von Lernmitteln und Erziehungsschwierigkeiten sind Themen für die Klassenpflegschaft.

    Die Schulleitung wird zu den jeweiligen Sitzungen als Gast eingeladen.

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    Schulpflegschaft

    Alle Elternvertreter bilden gemeinsam die Schulpflegschaft, die mehrfach im Schuljahr tagt. An den Schulpflegschaftssitzungen nimmt die Schulleitung in der Regel teil, allerdings nur mit beratender Stimme.

    Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist gesetzt als Mitglied der Schulkonferenz. In der Schulpflegschaft werden alle Belange der Schule beraten und mitbestimmt, gleichzeitig ist sie auch Planungsgremium für Schulveranstaltungen.

    Die Schulleitung stimmt wichtige Schulentscheidungen mit diesem Gremium ab. Die Schulpflegschaft der HansChristian-Andersen-Schule ist auch ein Diskussionforum für allgemeine schulpolitische Themen und tritt selbständig gegenüber der Stadt als Schulträger und der Schulleitung auf.

    Genaue Rechte und Pflichten der Elternvertreter stehen im Schulgesetz NRW.

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    Lehrerkonferenz

    Damit gemeint sind alle Lehrerinnen und Lehrer der Schule, die sich gemeinsam regelmäßig zu Besprechungen zusammenfinden. Ihren Vorsitz nimmt die Schulleitung ein.

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    Schulkonferenz

    Oberstes entscheidendes Gremium jeder Schule ist die Schulkonferenz. Ihr gehören bei Grundschulen jeweils drei Vertreter der Eltern und drei Vertreter der Lehrer an, außerdem die Schulleitung. Bei weiterführenden Schulen sind auch Schülervertreter dabei.

    Die Elternvertreter in der Schulkonferenz sind in der Regel auch Mitglieder der Schulpflegschaft, dies ist jedoch nicht zwingend so. Die Lehrervertreter werden von der Lehrerkonferenz gewählt.

    Die Schulkonferenz (und nicht die Schulleitung!) entscheidet über alle wichtigen Dinge in einer Schule, beispielsweise:

    • Terminierung der beweglichen Ferientage,
    • Beteiligung an der Auswahl von Lehrpersonal und Schulleitung,
    • Entscheidung über die verwendeten Lehrbücher / Einführung neuer Lernmittel,
    • Planung und Ausgestaltung von Schulveranstaltungen jeglicher Art,
    • Beschlussfassung des Schulprogramms.