Unfallversicherung

Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle in der Schule leider nicht immer ausschließen. Ihr Kind ist grundsätzlich durch den Gemeindeunfallversicherungs­Verband (GUV­V) versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:

  • alle Schulwege,
  • jeden Unterricht,
  • Unterrichtsgänge und Klassenfahrten,
  • Schul- und Klassenfeiern,
  • Teilnahme an Betreuungsangeboten.

Falls Sie anlässlich eines Schulunfalls ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, so teilen Sie das der Schule sofort mit, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann. Informieren Sie bitte auch den Arzt, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

Haftpflichtschäden sind grundsätzlich nicht versichert, sondern müssen über die Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.