Ein Kind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Für einzelne Stunden oder einen Tag kann dies durch die Klassenleitung geschehen. Darüber hinaus kann nur die Schulleitung beurlauben. Die Beurlaubung soll rechtzeitig (ein bis zwei Wochen vorher) schriftlich beantragt werden.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf ein Kind nicht vom Schulbesuch beurlaubt werden!
Mit einem Klick auf die Grafik können Sie das Beurlaubungsformular herunterladen: