Weiterführende Schulen

Übergang zur weiterführenden Schule

Der Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule ist ein entscheidender Schritt im Leben eines Kindes. Hier
werden die Weichen gestellt für den weiteren schulischen und vielleicht sogar beruflichen Werdegang eines jungen Menschen. Auch wenn das Schulsystem in Nordrhein- Westfalen heute so flexibel ist wie selten zuvor und es eine Vielzahl von
Möglichkeiten gibt, auch im späteren Leben noch einen gewünschten Schulabschluss nachzuholen, so ist doch die Entscheidung in der 4. Klasse von großer Bedeutung.

Reichen gute Noten oder braucht es noch mehr?

Ende November eines jeden Jahres werden die Eltern der Viertklässler zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. An diesem Abend stellt die Schulleiterin zunächst sehr knapp das Profil aller infrage kommenden Schulen (Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Gesamtschule) vor und erläutert die Zeitschiene zwischen Beratung, Information und Anmeldung. Im Mittelpunkt des Vortrages aber steht die Sensibilisierung der Eltern für die Persönlichkeitsmerkmale des eigenen Kindes und die Erläuterung einzelner Parameter für die Eignung hinsichtlich einer bestimmten Schulform. „Wo wird mein Kind in seiner Persönlichkeit und dem ihm eigenen Lernverhalten am besten gefördert?“, so könnte der Kerngedanke des Abends lauten.

Beratung und Anmeldung

Anfang Dezember finden dann die individuellen Beratungsgespräche in den einzelnen Klassen statt. Anhand der Aufzeichnungen und Beobachtungen des Klassenlehrers und aller Fachlehrer wird den Eltern die Empfehlung für die weiterführende Schule dargelegt. Die Eltern legen ihrerseits ihre Einschätzung und ihren Wunsch dar. Über das Beratungsgespräch wird ein Protokoll angefertigt, das sowohl der Klassenlehrer als auch die Eltern unterzeichnen. Im Dezember und Januar laden die weiterführenden Schulen erfahrungsgemäß interessierte Kinder und Eltern zu weiteren Informationsveranstaltungen und zum „Tag der Offenen Tür“ ein. In vielen Familien fällt in dieser Zeit die Entscheidung, an welcher Schule das Kind angemeldet werden soll.

Der Besuch der Gesamtschule ist in allen Fällen möglich. Mit dem Halbjahreszeugnis wird Ende Januar auch die verbindliche Empfehlung der Konferenz über den Besuch der geeigneten weiterführenden Schule und ein so genannter Anmeldeschein ausgegeben, der Doppelanmeldungen verhindern soll. Mit dem Familienstammbuch, den Zeugnissen aus 3.2. und 4.1. sowie der Empfehlung und dem Anmeldeschein sprechen die Familien dann Anfang Februar bei der gewünschten Schule vor, die Termine werden über die Schule und auch durch die Presse kommuniziert.

Wenn das Kind an der neuen Schule angenommen worden ist und das vierte Schuljahr erfolgreich absolviert hat, besucht es zum neuen Schuljahr die 5. Klasse in der Erprobungsstufe der entsprechenden Schule.