Eltern werden auf unterschiedlichen Ebenen in die Arbeit der Grundschule eingebunden. Sie haben in Gremien erhebliche Einflussmöglichkeiten, denn sie sind an allen wichtigen Entscheidungen beteiligt. Hinzu kommt, dass die Eltern als Wähler die Politik des Schulträgers Stadt Leverkusen bestimmen. Auch das ist in der Wirkung nicht zu unterschätzen.
Mitglieder und Aufgaben der Elterngremien
Elterngremien
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Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft sind die Eltern aller Kinder einer Klasse. Sie tagt in Form von Elternabenden.
In jeder Klasse wird jährlich ein Elternvertreter und eine Stellvertretung gewählt. Diese laden zu den Elternabenden ein und stehen in direktem Kontakt mit der Lehrerin.
Alle wichtigen Belange der Klasse, wie die Klassenkasse, Ausflüge und Feste, das pädagogische Programm, Hausaufgaben, Anregungen zur Einführung von Lernmitteln und Erziehungsschwierigkeiten sind Themen für die Klassenpflegschaft.
Die Schulleitung wird zu den jeweiligen Sitzungen als Gast eingeladen.
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Schulpflegschaft
Alle Elternvertreter bilden gemeinsam die Schulpflegschaft, die mehrfach im Schuljahr tagt. An den Schulpflegschaftssitzungen nimmt die Schulleitung in der Regel teil, allerdings nur mit beratender Stimme.
Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist gesetzt als Mitglied der Schulkonferenz. In der Schulpflegschaft werden alle Belange der Schule beraten und mitbestimmt, gleichzeitig ist sie auch Planungsgremium für Schulveranstaltungen.
Die Schulleitung stimmt wichtige Schulentscheidungen mit diesem Gremium ab. Die Schulpflegschaft der HansChristian-Andersen-Schule ist auch ein Diskussionforum für allgemeine schulpolitische Themen und tritt selbständig gegenüber der Stadt als Schulträger und der Schulleitung auf.
Genaue Rechte und Pflichten der Elternvertreter stehen im Schulgesetz NRW.
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Schulkonferenz
Oberstes entscheidendes Gremium jeder Schule ist die Schulkonferenz. Ihr gehören bei Grundschulen jeweils drei Vertreter der Eltern und drei Vertreter der Lehrer an, außerdem die Schulleitung. Bei weiterführenden Schulen sind auch Schülervertreter dabei.
Die Elternvertreter in der Schulkonferenz sind in der Regel auch Mitglieder der Schulpflegschaft, dies ist jedoch nicht zwingend so. Die Lehrervertreter werden von der Lehrerkonferenz gewählt.
Die Schulkonferenz (und nicht die Schulleitung!) entscheidet über alle wichtigen Dinge in einer Schule, beispielsweise:
- Terminierung der beweglichen Ferientage,
- Beteiligung an der Auswahl von Lehrpersonal und Schulleitung,
- Entscheidung über die verwendeten Lehrbücher / Einführung neuer Lernmittel,
- Planung und Ausgestaltung von Schulveranstaltungen jeglicher Art,
- Beschlussfassung des Schulprogramms.
Hier finden Sie die aktuellen Vertreter der Klassen- und Schulpflegschaft.
Pflegschaftsvertreter
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Klassenpflegschaftsvorsitzende
Klasse Vorsitzende stellv. Vorsitzende 1a Tolidou, Eleni Kalemba, Sarah 1b Kanli, Houda Ramadani, Adriana 2a Quil, Jill Spennes, Desiree 2b Wippenhohn, Jutta Dunker, Anne Katrin 3a Furchert, Daniela Agushi, Besim 3b Cohen, Maike Müller-Bomke, Susanne 4a Busch, Nico Faßbender, Miriam 4b Hettich, Christina Suszka, Lukas -
Schulpflegschaftsvorsitzende
Schulpflegschaftsvorsitzende Quil, Jill Stellvertretende Vorsitzende Dunker, Anne Katrin
Mitreden, mitwirken und mitentscheiden
Eine Grundschule ist kein Serviceanbieter, wo Lehrkräfte nur für die Wissensvermittlung sorgen. Der „Betrieb Schule“ besteht aus Lehrern, Schulleitung, städtischen Angestellten, wie dem Hausmeister, Eltern und vielen weiteren Gruppen.
Da in Deutschland die Schulpflicht besteht, müssen alle Eltern ihr Kind in die Obhut einer Schule geben. Gleichzeitig jedoch bietet der Gesetzgeber den Eltern vielfältige Möglichkeiten der Einflussnahme. Das bedeutet jedoch auch, dass die Eltern in die Pflicht genommen werden, indem sie sich an Sitzungen beteiligen, in wichtige Themen einarbeiten oder beim Schulfest Wertmarken verkaufen. Je mehr Eltern sich aktiv in die Grundschularbeit einbringen, um so lebendiger wird das Schulleben für unsere Kinder.