Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen regelt alle Belange des Schulbetriebes. Es ist verbindlich für Eltern, Lehrer, Schüler und alle weiteren Personen und Institutionen, die mit „Schule“ zu tun haben. Viele Dinge sind hier sehr detailliert geregelt, oder es werden die Entscheidungsspielräume der Beteiligten festgelegt. Ergänzt und präzisiert wird das Schulgesetz durch Erlasse des Schulministeriums, die ebenfalls bindenden Charakter haben.
Zum Schulgesetz NRW (Viele weitere Informationen zum Thema Schule: Bildungsportal des Schulministeriums NRW)